Maskenpflicht auf der Sportanlage Erlenmoos

Ab Freitag, dem 16. Oktober 2020, führt der Kanton Schwyz verschärftere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ein. Darunter fällt auch die Maskenpflicht bei Versammlungen von über 50 Personen.

Da sich auf dem Erlenmoos in der Regel Ansammlungen von mehr als 50 Leuten ergeben, hat der Vorstand beschlossen, dass ab Freitag für alle Mitglieder, Angehörige und Besucher (ab 12 Jahren) eine generelle Maskenpflicht gilt:

  • Während dem Aufenthalt auf der Sportanlage (gilt für Spiel- und Trainingsbetrieb)
  • Für gemeinsame An- & Abreisen (gilt für Spiel- und Trainingsbetrieb)

Während dem eigentlichen Training oder Spiel muss die Maske von Trainern und Spielern im Mannschaftsverbund nicht getragen werden. Ebenso ist es erlaubt, die Maske abzunehmen, wenn man unter Einhaltung des nötigen Abstands (1,5 Meter) sitzt und etwas vom Clublokal konsumiert.

Wir bitten alle, diese Massnahme strikt anzuwenden und auch die anderen BAG Hygiene- und Verhaltensregeln (Link) einzuhalten. Begrüssungen per Handshake, Fist Bump und Umarmungen sind zu unterlassen.

Besten Dank für Eure Mitarbeit während dieser herausfordernden Zeit.

Der Vorstand